© Fischereiverein Schmidmühlen

Infos/Regeln zu den Terminen

 
Termine Vereinsintern
Außer beim Hegefischen ist an Tagen mit Vereinsinternen Terminen ANGELVERBOT! bis 15 Uhr
Treffpunkt zu den Arbeitsdiensten jeweils um 8°° Uhr am Bienenhäusl in Leidersdorf. Arbeitsdienste werden stundenweise abgerechnet. Nach Geschäftsordnung muss jedes aktive Vereinsmitglied 7 Stunden Arbeitsdienst leisten.
Bei nicht geleistetem Arbeitsdienst wird nach dem letztmöglichen Termin noch in gleichen Jahr die Ersatzleistung von 140 € nach Erinnerungsschreiben gebucht.
Anwesenheit ist eigenverantwortlich mit Unterschrift zu bestätigen.
Bitte jedes Mal zu den Arbeitsdiensten in geeigneter Kleidung erscheinen.
Sind Arbeitsdienste angesagt, ist das Fischen erst ab 15:00 Uhr erlaubt.

Termine Jugend

Liebe Jugendangler/-innen,
liebe Eltern,

ich möchte euch bitten, euch zu den Gruppenstunden anzumelden, damit ich weiß, wie viele Helfer benötigt werden.

Ich lade alle aktiven Fischer ein, mich zu unterstützten und mit ihrer langjährigen Erfahrung den Jungfischern mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

Petri Heil

Maike Spies-Leuthmetzer

Jugendleiterin
015140161732
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Achtung außerdem wichtig !!!

  1. Zum Lebendtransport geeignete Behälter für masige Fische sind grundsätzlich beim Angeln am Gewässer verboten.
  2. Die Mitnahme von lebenden Fischen, außer Köderfische, ist verboten..
  3. Je Angeltag ist das Datum bei Beginn in die Karte einzutragen.
  4. Ein geeigneter Kescher griffbereit ist zum Landen der Fische Pflicht
  5. Anfüttern ist verboten!! Beifüttern zum Angeln in üblichen Mengen erlaubt.
  6. Das Angeln während Vereinsveranstaltungen wird mit einer Angelsperre von mindestens zwei Wochen geahndet.
  7. Das setzen von Bojen ist an allen Gewässern verboten.
  8. Das benützen von Booten und Schwimmhilfen aller Art zum Angeln ist an allen Gewässern verboten.
  9. Das Angeln von der Insel aus ist am Hüttlwiesenweiher verboten.
  10. Dem Gewässer entnommene Fische sind unmittelbar in die Fangstatistik einzutragen. Im Besonderen wird auf die Vorgaben der Jahreserlaubniskarte und deren Einhaltung nochmals ausdrücklich hingewiesen.
  11. Campen ist nur nach Rücksprache mit dem Vorstand an festgelegten Stellen erlaubt.
  12. Der Verkauf und Handel mit an Vereinsgewässern gefangenen Fischen ist verboten.

Schonzeiten/Fangstatistiken/Jahreserlaubnisschein
Schonzeiten und Schonmaße sind zu beachten. Untermasige oder in der Schonzeit gefangene Fische die den Haken geschluckt haben und nicht überlebensfähig sind, müssen mit dem Vermerk: “Haken geschluckt” in die Fangstatistik eingetragen werden. Der Haken ist im Fisch zu belassen. Die Fangstatistiken sind ordnungsgemäß zu führen.