Auch Gastangler haben die Möglichkeit einen Teil unserer Gewässer kennenzulernen und zu befischen. Nachfolgend die ab 2021 geltenden Ausgabestellen der Erlaubnisscheine…
Gewässer | Karte | Preis |
Vils 2-4 | Jahreskarte Erwachsene | 220.–€ |
Bei Bezug über das Online Portal kommt hier noch die Bearbeitungsgebühr dazu. | ||
Vils 2-4 | Tageskarte Erwachsene - in Ensdorf erhältlich | 13.–€ |
Vils 2-4 | Tageskarte Jugend- in Ensdorf erhältlich | 8.–€ |
Matthiassee | Tageskarte Erwachsene - ausverkauft | 15.–€ |
Saisonbeginn 2024 am 01.Januar | ||
Matthiassee | Tageskarte Jugend | 10.–€ |
Lauterach-Fliegenstrecke- in Ensdorf erhältlich | Saisonbeginn 2024 am 01.Mai | 25.-€ |
Liebe Gastangler,
hier ein Hinweis auf unsere geänderte Verkaufsbedingungen zu den Tageserlaubniskarten an unseren Gewässern. Um der Zeit und den Umständen Rechnung zu tragen arbeiten wir ab dem 01.01.2021 mit dem Onlineportal Hejfish zusammen.
Es können also völlig entspannt von Zuhause mit Laptop oder Smartphone Tageserlaubniskarten geordert werden. Es entfallen für Euch alle unnötigen Anrufe zu, wo bekomme ich eine Karte, sind noch welche vorhanden, Anfahrt entfällt, Rückgabe entfällt, es kann direkt das Gewässer angefahren werden und Fänge können unmittelbar entweder online oder bei ausgedruckter Karte auch hier registriert werden usw. Es wird also wesentlich einfacher für alle Gastangler zu einem kleinen Mehrkostenpreis bei der Karte. Dieser wird allermeisten bereits durch die entfallenden Anfahrtskosten mehr als gemildert.
Wir als Verein hoffen auf eine positive Rückmeldung von Euch und hoffen damit auch in Eurem Sinne zu handeln.
Es gibt in der Übergangszeit für jene die nicht die Möglichkeit besitzen einen Onlinekauf zu tätigen auch noch begrenzte Karten im Normalverkauf an unserer bekannten Verkaufsstelle in Ensdorf.
5 Schritte zur Angelkarte
Zur Internetseite von Hejfish
Gewässerbeschreibung Vils 2-4 bei Hejfish
Gewässerbeschreibung Mathiassee bei Hejfish
Gewässerbeschreibung Lauterach bei Hejfish
Karten im Normalverkauf gibt es hier:
Ensdorf:
„Post“ – Hauptstr. 6, Tel. 09624-903603
Montag bis Freitag: | 08:00 - 18:00 Uhr |
Samstag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Jede Tageskarte wird mit 2 € Pfand ausgegeben. Karten MÜSSEN an uns zurückgebracht und Fänge gemeldet werden. Die Auszahlung der 2 € Pfand erfolgt nur bei der Verkaufsstelle.
Ferienwohnung (Achtung keine Ausgabestelle für Tageskarten!)
Familie Spies, Rossbergweg 5, 92287 Schmidmühlen/Winbuch.
Tel: 09474 – 1001.
Es steht eine Ferienwohnung für Angler zur Verfügung.
Kontakt: Hier klicken
Anfahrt: Hier klicken
Informationen bezüglich Gewässersperren, Fangbeschränkungen sowie Schonmaße und Schonzeiten entnehmen Sie bitte den jeweiligen Erlaubnisscheinen
Liebe Gastangler,
fischen Sie bitte waidgerecht und verhalten Sie sich kameradschaftlich und hilfsbereit anderen Anglern gegenüber. Schützen Sie die Natur und halten Sie Ihren Angelplatz sauber. Bedenken Sie stets, das Sie die Gemeinschaft aller Fischer repräsentieren.
Auf Friedfische darf mit 2 Ruten, auf Raubfische nur mit einer Rute gefischt werden. Eine zweite Rute kann dabei zum Friedfischfang verwendet werden. Eine Rute mit totem Fisch oder Fischfetzen beködert, gilt als Raubfischrute. Pro Rute ist nur eine Anbissstelle erlaubt. Ausgelegte Angeln sind ständig zu beaufsichtigen.
Das Angeln mit Kunstködern (z.B. Blinker, Wobbler, Gummifisch u.ä. sowie Kunstfliegen über 4 cm Länge), totem Köderfisch und Fischfetzen ist während der Hecht- und Zanderschonzeit grundsätzlich verboten.
Verboten ist außerdem:
- das Schießen , Stechen und Harpunieren
- die Verwendung von Sprengstoff, Strom, Gift
- die Verwendung von Netzen, Keschern, Reusen oder Legangeln
- die Verwendung des lebenden Köderfisches
- das Schnüren, Prellen, Blitzen oder Reißen
Das Fischen vom Boot aus, sowie das Angeln von Brücken und von Inseln aus ist nicht erlaubt. Untermaßige, oder während der Schonzeit gefangene lebensfähige Fische sind unverzüglich und schonend in dasselbe Gewässer zurückzusetzen. Alle gefangenen Fische müssen sofort nach dem Fang in die Fangstatistik eingetragen werden (gehälterte Fische gelten als gefangen). Beim Befahren der Uferwege ist größtmögliche Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer zu nehmen. Parken ist nur auf befestigten Wegen und Flächen erlaubt. Fischsterben sind sofort der Polizei oder dem FV Schmidmühlen zu melden. Jeder Angler muss beim Fischen den gültigen staatlichen Fischereischein, den Erlaubnisschein, Hakenlöser, Metermaß, sowie seine Fangliste mit sich führen.
Wer oben aufgeführte Bedingungen nicht einhält, hat mit dem Entzug des Erlaubnisscheines oder Anzeige zu rechnen. Jeder Fischer ist für sein Handeln selbst verantwortlich.